Als Folge der Missachtung von Art. 8 des Betäubungsmittelgesetzes wurden die beiden verurteilt, da sie in einer Indoor Hanfplantage die Droge anbauten und zum Verkauf an einen Holländer weitergaben. Er war Wachtmeister bei der Baselbieter Kantonspolizei und sie Polizistin der baselstädtischen Polizei – jetzt sind sie beide arbeitslos.